Teilnahmebedingungen VFF Marketing Award

Die Teilnahme am Wettbewerb VFF Marketing Award ist nur für Mitglieder des VFF und der Gütegemeinschaft möglich. Bewerben können sich Hersteller, Zulieferer, Händler und Montagebetriebe aus den Bereichen Fenster, Türen und Fassaden.

Die Teilnahme ist kostenfrei, unverbindlich und erfolgt ausschließlich über das auf dieser Website hinterlegte Online-Bewerbungsformular. Pflichtangaben sind entsprechend gekennzeichnet. Der Zeitraum für die Teilnahme ist befristet bis 28.02.2026. Verspätet eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Ein Expertengremium z. B. aus Mitgliedern des VFF Arbeitskreises Marketing, Sponsoren-Vertretern und externen Marketingprofis prüft sorgfältig, objektiv und unabhängig alle eingegangenen Bewerbungen und benennt die Gewinner.

Der VFF Marketing Award ist in jeder Kategorie mit einem Betrag in Höhe von jeweils 3.000 € dotiert, der für soziale Projekte nach Wahl des jeweiligen Gewinners gespendet wird. Die Überweisung der Beträge an die Träger der sozialen Projekte erfolgt durch den VFF. Jeder Gewinner erhält einen Pokal, eine Urkunde sowie das Siegel des VFF Marketing Award als digitale Datei zur eigenen werblichen Nutzung. Darüber hinaus werden die Gewinner und ihre Projekte im Rahmen einer PR-Kampagne des VFF vorgestellt.

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

Mit Absenden des Online-Bewerbungsformulars räumt der Teilnehmer dem VFF das unentgeltliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht an den eingereichten Materialien und Informationen zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Online- und Offline-Kanäle ein. Der Teilnehmer bestätigt mit Absenden des Online-Bewerbungsformulars, dass eingereichtes Bild-, Film- und Tonmaterial frei von Rechten Dritter ist. Der Teilnehmer stellt den VFF diesbezüglich von jeder Haftung für eventuelle Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstöße frei.

Der VFF behält sich vor, Bewerbungen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn sie nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, wenn Zweifel an der Urheberschaft der eingereichten Materialien bestehen oder wenn wettbewerbsrechtliche Bedenken auftreten. Darüber hinaus behält sich der VFF vor, den Wettbewerb abzubrechen oder auszusetzen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer ergeben sich daraus nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Der Rechtsweg ist in allen Fällen ausgeschlossen.